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Unsere Sicherheitsrichtlinien

 

1. Ziel der Richtlinie ist eine sichere, respektvolle und unterstützende Lernumgebung für alle schaffen. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen hat höchste Priorität. Niemand soll auf der Plattform Schaden, Missbrauch, Belästigung oder Ausbeutung erfahren.

Alle Personen, die MyOnlineProf nutzen oder dort arbeiten, tragen Mitverantwortung dafür, Risiken zu erkennen, Vorfälle zu melden und Betroffene zu schützen.

 

2. Für wen gilt die Richtlinie?

Die Sicherheitsrichtlinie gilt für alle, die mit der Plattform zu tun haben, insbesondere:

  • Schüler*innen

  • Lehrkräfte

  • Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Mitarbeiter*innen von MyOnlineProf

  • Sicherheitsbeauftragte, die speziell für den Umgang mit Vorfällen geschult sind.

Sie gilt unabhängig davon, in welchem Land sich die Person befindet.

 

3. Zentrale Sicherheitsprinzipien

MyOnlineProf arbeitet nach diesen Grundsätzen:

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a) Klare Schutzstruktur

Es gibt feste Regeln, Meldewege und geschulte Personen, die sich um Sicherheitsfragen kümmern. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

​

b) Null-Toleranz

Jegliche Form von:

  • Mobbing

  • Belästigung

  • Missbrauch

  • Vernachlässigung

  • Diskriminierung

  • sexuellem Fehlverhalten

wird nicht geduldet – egal ob sie von Schüler:innen, Tutor:innen, Eltern oder Mitarbeitenden ausgeht.

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c) Strenge Auswahl von Lehrkräften

​​

Bevor jemand unterrichten darf, muss er oder sie:

  • das aktuelle Erweiterte Führungszeugnis vorlegen

  • Interviews oder Video-Vorstellungen absolvieren

  • ein Onboarding-Training durchlaufen

  • den Verhaltenskodex akzeptieren

So wird das Risiko für Schüler*innen möglichst gering gehalten.

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d) Sicherheitsbeauftragte

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Es gibt ein spezielles Sicherheitsteam, das:

  • Meldungen entgegennimmt

  • Fälle untersucht

  • Entscheidungen trifft

  • bei Bedarf Behörden einschaltet

 

4. Was gilt als Fehlverhalten?

​

Fehlverhalten kann z. B. sein:

  • unangemessene Sprache

  • sexuelle Anspielungen oder Inhalte

  • das Verschicken von ungeeigneten Bildern

  • Weitergabe persönlicher Daten

  • Kontakt außerhalb der Plattform ohne Bezug zum Unterricht

  • jede Form von Missbrauch oder Bedrohung

Das kann sowohl von Lehrkräften als auch von Schüler*innen ausgehen.

 

5. Wenn eine Lehrkraft sich falsch verhält

 

Wenn ein Schüler oder Eltern ein Problem mit einer Lehrkraft bemerken:

  1. Eltern informieren

  2. Unterricht sofort beenden, wenn es gerade passiert

  3. Vorfall melden (E-Mail an safeguard@myonlineprof.org

  4. Bei ernsthafter Gefahr: Polizei oder Behörden

  5. Keinen weiteren Kontakt mit der Lehrkraft haben

 

6. Wenn Schüler*innen sich falsch verhält

 

Lehrkräfte müssen dann:

  1. Den Schüler höflich auffordern, das Verhalten zu beenden

  2. Die Stunde abbrechen, wenn es weitergeht

  3. Den Vorfall melden

  4. Bei schweren Fällen Behörden einschalten

  5. Danach keinen weiteren Kontakt zulassen

 

7. Wenn ein Schüler in Gefahr ist

 

Wenn Lehrkräfte den Eindruck haben, dass ein Kind oder Jugendlicher missbraucht wird oder in Gefahr ist:

  • Bei akuter Gefahr sofort Polizei oder Notdienste rufen

  • Danach MyOnlineProf informieren

  • Gespräche ruhig, unterstützend und ohne Schuldzuweisung führen

  • Alles möglichst genau dokumentieren

Der Schüler soll sich ernst genommen und geschützt fühlen.

 

8. Wie meldet man einen Vorfall?

 

Jede Person ist verpflichtet, Sicherheitsprobleme zu melden.

Das geht über:

Bei einer Meldung sollten möglichst viele Details angegeben werden:

  • Wer war beteiligt?

  • Was ist passiert?

  • Wann und wo?

  • Gab es Zeugen?

Das Sicherheitsteam prüft jeden Fall und entscheidet über:

  • Verwarnung

  • Sperrung

  • Ausschluss

  • oder Meldung an Behörden

 

9. Notfälle

Wenn jemand in akuter Gefahr ist oder medizinische Hilfe braucht:

  • zuerst Notruf oder Polizei

  • danach MyOnlineProf informieren

​

10. Datenschutz

Normalerweise schützt MyOnlineProf persönliche Daten. Wenn jedoch jemand in Gefahr ist, dürfen Informationen an Behörden weitergegeben werden – auch ohne Zustimmung der Eltern, wenn das dem Schutz des Kindes dient.

 

Alle Entscheidungen und Schritte werden dokumentiert.

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